Steuerreform 2015
/Grunderwerbsteuer neu
Eine der vieldiskutierten Punkte in der aktuellen Steuerreform ist die neu gestaltete Berechnung der Grunderwerbsteuer bei Übergaben von Häusern und Grundstücken im Familienbereich. Dazu liegt nun mehr der Gesetzesentwurf vor.
Ein wesentlicher Punkt ist, dass als Bemessungsgrundlage ab 1.1.2016 für diese Grunderwerbsteuer der Verkehrswert anstelle des Einheitswertes heranzuziehen ist.