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Mit 1.4.2014 wurden die Mieten für Wohnungen, die dem MRG unterliegen angehoben. Grundlage dafür ist die Erhöhung der Richtwerte nach dem Richtwertgesetz. Dieser Richtwert ist die Grundlage für die Berechnung eines angemessenen Mietzinses gem. § 16 MRG/m2. Auf diesen Richtwert sind verschiedene Erhöhungen und Abschläge für Größe, Art, Beschaffenheit, Lage, Ausstattungs- und Erhaltungszustand der Wohnung zu berechnen, um einen angemessenen Mietzins zu errechnen.

Dieser Richtwert wurde nunmehr für das Bundesland Niederösterreich von EUR 5,29 auf einen Betrag von EUR 5,53 erhöht. Für das Bundesland Wien wurde Richtwert von EUR 5,16 auf einen Betrag von EUR 5,39 erhöht.

Die Erhöhung der Miete muss durch geeignete Mitteilung ihres Vermieters mitgeteilt werden.

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